Fragen und Antworten
Wie kann ich mich auf eine/n Wohnung/Garage/Stellplatz bewerben?
Grundsätzlich vermieten wir Wohnungen, Garagen und Stellplätze nur nach vorheriger Besichtigung. Die Besichtigungstermine sind in der Regel in den Anzeigen aufgeführt oder können unter der Telefonnummer 040 / 226 32 38 0 erfragt werden. Generell handelt es sich dabei um offene Besichtigungen, die Sie ohne vorherige Anmeldung wahrnehmen können. Sollten Sie nach der Besichtigung Interesse an einer Wohnung, Garage oder Stellplatz haben, füllen Sie bitte die Selbstauskunft für Wohnungen oder die Selbstauskunft für Garagen und Stellplätze in unserem Downloadbereich aus und schicken Sie diese mit allen Unterlagen an:
Mereal Management GmbH
Kleine Seilerstraße 1
D-20359 Hamburg
Wann muss ich meine Miete überweisen?
Die Miete und die Betriebskosten sind monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag des Monats, an die durch uns mitgeteilte Bankverbindung kosten- und gebührenfrei zu entrichten. Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass der monatliche Überweisungsbetrag zum Fälligkeitstermin im Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht wird. Sollten Sie ein Lastschrifteinzugsverfahren wünschen, rufen Sie uns bitte unter der 040 / 226 32 38 0 an. Wir senden Ihnen dann umgehend ein entsprechendes SEPA-Lastschrifteinzugsformular zu.
Darf ich Haustiere halten?
Das Halten - auch zeitweise Halten - von Tieren ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Ein entsprechendes Formular Antrag auf Tierhaltung finden Sie in unserem Downloadbereich. Bitte beachten Sie, dass die Erlaubnis zur Tierhaltung widerrufen werden kann, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
Kann ich meine Wohnung untervermieten?
Eine Untervermietung der gesamten Mieträume oder eines Teils davon sind nur durch vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung zulässig. Die Zustimmung zur Untervermietung gilt immer nur für den Einzelfall. Im Falle der Untervermietung hat der Mieter in der Regel einen Zuschlag zur Leerraummiete der untervermieteten Räume zu zahlen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen diesem widersprechen. Wichtig: Im Falle einer Untervermietung - auch bei erfolgter Genehmigung - haftet der Mieter für alle Handlungen und Unterlassungen des Untermieters, insbesondere auch für die Mietzahlungen.
Sofern Sie Ihre Wohnung oder einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten möchten, füllen Sie bitte das Antragsformular Antrag auf Untervermietung im Downloadbereich aus und senden uns dieses zu.
Was mache ich, wenn ich in meiner Wohnung Mängel feststelle?
Sobald Sie Mängel in Ihrer Wohnung feststellen, zeigen Sie diese bitte bei uns an – gerne schriftlich oder per Email. Kleinere Mängel können aber auch telefonisch gemeldet werden. Nach der Mängelanzeige kümmern wir uns um eine zügige Mängelbeseitigung.
Hier können Sie direkt Ihren Mangel melden.
Wie sind die Geschäftszeiten?
Unser Büro ist montags bis donnerstags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr für Sie telefonisch unter der Telefonnummer 040 / 226 32 38 0 erreichbar. Persönliche Termine sind immer - aber am besten mit vorheriger Anmeldung - möglich.
Was mache ich bei Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten?
In dringenden Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie jederzeit den technischen Notdienst von Mereal unter der Telefonnummer 040 / 226 32 38 38.
Als Notfälle bezeichnen wir: Wasserrohrbruch, kompletter Stromausfall und Brand.
Kann mein/e oder ein/eine Freund/in zu mir ziehen?
Sollen zusätzliche Vertragspartner in das Mietverhältnis aufgenommen würden müssen Sie einen Antrag auf Aufnahme eines Vertragspartners stellen. Dieses Formular können Sie in unserem Downloadbereich herunterladen. Bitte senden Sie dieses vollständig ausgefüllt mit allen erforderlichen Unterlagen an
Mereal Management GmbH
Kleine Seilerstraße 1
D-20359 Hamburg
Kann ich ausziehen und mein/e Mitbewohner/in bleibt in der Wohnung wohnen?
Sofern ein Mietvertragspartner aus dem Mietverhältnis ausscheiden möchte, müssen Sie einen Antrag auf Ausscheiden eines Vertragspartners stellen. Dieses Formular können Sie in unserem Downloadbereich herunterladen. Bitte senden Sie dieses vollständig ausgefüllt mit allen erforderlichen Unterlagen an
Mereal Management GmbH
Kleine Seilerstraße 1
D-20359 Hamburg
Bitte beachten Sie, dass beim Ausscheiden eines Vertragspartners der verbleibende Mieter nachweisen muss, dass er die Wohnung alleine finanzieren kann. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt nur die Kündigung beider Vertragspartner oder die Aufnahme eines neuen Vertragspartners zusätzlich zum verbleibenden Mieter in Betracht.
Wie lang ist meine Kündigungsfrist?
Bei Wohnraummietverhältnissen beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist drei Monate. Bei gewerblichen Mietverhältnissen ist die Mietzeit in der Regel fest vereinbart bzw. es sind gesonderte Kündigungsfristen im Mietvertrag vorgesehen.
Eine Kündigung muss schriftlich und nachweisbar bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen. Dabei kommt es nicht auf das Absendedatum der Kündigung, sondern auf das Datum des Eingangs des Kündigungsschreibens an.
Eine Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf der Kündigungsfrist erlauben wir in der Regel nur dann, wenn Sie einen von uns bzw. dem Eigentümer akzeptierten Nachmieter stellen. Ein Anspruch auf die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses besteht in der Regel nicht.
Kann ich einen Nachmieter stellen?
Ja, Sie können einen Nachmieter stellen. Sollten Sie einen passenden Nachmieter gefunden haben, wird dieser von uns als potentieller Nachmieter geprüft. Dafür benötigen wir die vollständig ausgefüllte Selbstauskunft für Wohnungen, die Sie im Downloadbereich herunterladen können. Nach Abschluss der Prüfung der eingereichten Unterlagen des Nachmieters erhalten Sie Bescheid, ob der Nachmieter akzeptiert werden kann. Bitte stimmen Sie vor der Nachmietersuche die Vermietungskonditionen unbedingt mit uns ab.
Gerne können Sie sich für weitere Informationen im Downloadbereich unseren Leitfaden zur Nachmietersuche herunterladen.
Wann erhalte ich meine Kaution zurück?
Die Sicherheitsleistung bzw. Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, wenn die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben ist und aus dem Mietvertrag Forderungen vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen nicht mehr bestehen. Dem Vermieter steht ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Verfügung um zu überprüfen ob noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen.